Trinkwasserhygiene im Gebäude bei und nach Lockdown

 

Infolge der Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionen sind Schulen, Sportanlagen, Hotels, Restaurants und viele andere Betriebe geschlossen oder stark eingeschränkt.

 

In vielen Gebäuden und Betrieben ist der regelmässige Betrieb der Trinkwasserleitungen nicht gegeben.

 

Zur Gewährleistung von Trinkwasserhygiene und –sicherheit sind Installationen regelmässig zu spülen.

 

Alle 3 Tage sind alle Entnahmearmaturen im Gebäude nacheinander vorzugsweise

von unten nach oben ganz zu öffnen und das in den Leitungen befindliche Kalt- und

Warmwasser für mindestens 30 Sekunden abfliessen zu lassen.

 

 

Bitte lesen Sie dazu das Faktenblatt vom SVGW:

 

Download
Faktenblatt SVGW Trinkwasserhygiene
Factsheet-Trinkwasserhygiene-Corona.pdf
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Wer ist für was zuständig:

 

- Die Wasserversorgung stellt die Gewinnung, Aufbereitung und öffentliche Verteilung des Trinkwassers bis zum Haus sicher.

- Die Sanitärfachunternehmen sind für die Planung und Ausführung der Hausinstallationen, inkl. Übergabe an die Eigentümerschaft zuständig.

- Die Eigentümerschaft ist zuständig für die Funktionskontrolle und Unterhalt der Hausinstallation, sowie bei Wohnungsleerstand das regelmässige Spülen des Kalt- und Warmwassers an allen Entnahmestellen.

- Die Mieter und Mieterinnen haben für den regelmässigen Wasserbezug an den Entnahmestellen zu sorgen, vor allem auch für das kräftige Spülen nach längeren Abwesenheiten und für das Entkalken von Duschköpfen, Strahlreglern, usw.

 


Wasserversorgung Unterägeri

Unterägeri, 4. Mai 2020