Aktuelles

Absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

Das Amt für Wald und Wild des Kantons Zug hat per sofort ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand zum Waldrand 50 m) erlassen. Das Entfachen von Feuer im Freien sowie sämtliche Handlungen, welche eine Brandgefahr bewirken sind verboten.


Unterhalt Korporationsstrassen mit Rollsplitt

Witterungsbedingt werden mehrere Korporationsstrassen mit Rollsplitt unterhalten.

Bitte beachten Sie die Signalisationen.

 

Besten Dank

Abteilung Bau und Unterhalt

 

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