Stipendien 2025

Zwecks Förderung der beruflichen Ausbildung werden einmal im Jahr Stipendien aus dem Stipendienfonds der Korporation Unterägeri ausgerichtet. Stipendienberechtigt sind Korporationsbürger*innen (bis im Jahr der Vollendung des 32. Altersjahres) von Unterägeri mit Wohnsitz im Kanton Zug, welche

  • a) eine Berufslehre im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung absolvieren
  • b) eine Fachmittelschule oder ein Gymnasium besuchen (nach der obligatorischen Schulzeit)
  • c) ein Studium an der Fachhochschule, einer Eidgenössischen Technischen Hochschule oder einer Universität absolvierend
  • d) eine Weiterbildung oder Zusatzausbildung mit mehr als 200 Lektionen pro Kalenderjahr absolvieren. Bei einer berufsbegleitenden Weiterbildung darf das Arbeitspensum von 80 % nicht überschritten werden

Beispiel zur Beobachtungszeit: Herbst 2024 - Herbst 2025

die Lehre/Ausbildung beginnt im August 2024, somit kann im Frühjahr 2025 (sobald das aktuelle Zeugnis vorhanden ist) das Gesuch für die Stipendien 2025 eingereicht werden; vollständig bis spätestens 31. Mai 2025.

 

Jedes Stipendiengesuch, in Papierform, ist spätestens per 31. Mai 2025 einzureichen (am Schalter oder Poststempel). Für eingegangene Gesuche wird innerhalb wenigen Tagen eine Eingangsbestätigung versandt.

Bitte überwachen Sie Ihre eigene Eingangsbestätigung. Gesuche, welche bis zum 31. Mai 2025 nicht bestätigt sind, werden ausnahmslos nicht behandelt.

 

Gesuchsformulare können nachfolgend (PDF-Datei) oder bei der Korporation Unterägeri Tel. 041 754 52 70/E-Mail info@korporation-unteraegeri.ch bezogen werden. Eine Eingangsbestätigung wird versendet.

 

Dem Gesuch sind beizulegen (wichtig: Unterlagen müssen vollständig sein!):

  • a) Auszubildende:
    Lehrvertrag (vom zuständigen Lehrlingsamt visiert) sowie aktuellstes Lehrschulzeugnis
  • b) Schüler*in:
    einen Schülerausweis und das aktuelle Zeugnis
  • c) Studierende:
    Studienbescheinigung oder eine Bestätigung der besuchten Vorlesungen und aktuelles Zeugnis/Leistungsausweis oder Bewertung der letzten Zwischenprüfungen
  • d) Wer eine Weiterbildung oder Zusatzausbildung absolviert:
    einen Ausweis der Schule oder Ausbildungsstätte, eine Bestätigung besuchter Lektionen (Herbstsemester 2022/Frühlingssemester 2023). Dazu ist eine Kostenzusammenstellung und die Quittung bezahlter Kosten beizulegen. Wenn es berufsbegleitend ist: Bestätigung des Arbeitgebers über Arbeitspensum.

Sommer 2024

Korporation Unterägeri

Stipendienkommission


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