Stipendien 2026

Zwecks Förderung der beruflichen Ausbildung werden einmal im Jahr Stipendien aus dem Stipendienfonds der Korporation Unterägeri ausgerichtet. Stipendienberechtigt sind Korporationsbürger*innen (bis im Jahr der Vollendung des 32. Altersjahres) von Unterägeri mit Wohnsitz im Kanton Zug, welche

  • a) eine Berufslehre im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung absolvieren
  • b) eine Fachmittelschule oder ein Gymnasium besuchen (nach der obligatorischen Schulzeit)
  • c) ein Studium an der Fachhochschule, einer Eidgenössischen Technischen Hochschule oder einer Universität absolvierend
  • d) eine Weiterbildung oder Zusatzausbildung mit mehr als 200 Lektionen pro Kalenderjahr absolvieren. Bei einer berufsbegleitenden Weiterbildung darf das Arbeitspensum von 80 % nicht überschritten werden

Beispiel zur Beobachtungszeit: Herbst 2025 - Herbst 2026

die Lehre/Ausbildung beginnt im August 2026, somit kann im Frühjahr 2026 (sobald das aktuelle Zeugnis vorhanden ist) das Gesuch für die Stipendien 2026 eingereicht werden; vollständig bis spätestens 31. Mai 2026.

 

Jedes Stipendiengesuch, in Papierform, ist spätestens bis 31. Mai 2026 einzureichen (am Schalter oder Poststempel). Für eingegangene Gesuche wird innerhalb wenigen Tagen eine Eingangsbestätigung per E-Mail versandt.

Bitte überwachen Sie Ihre eigene Eingangsbestätigung. Gesuche, welche bis zum 31. Mai 2026 nicht bestätigt sind, werden ausnahmslos nicht behandelt.

 

Gesuchsformulare können nachfolgend (PDF-Datei) oder bei der Korporation Unterägeri Tel. 041 754 52 70/E-Mail [email protected] bezogen werden. Eine Eingangsbestätigung wird per E-Mail versendet.

 

Dem Gesuch sind beizulegen (wichtig: Unterlagen müssen vollständig sein!):

  • a) Auszubildende:
    Lehrvertrag (vom zuständigen Lehrlingsamt visiert) sowie aktuellstes Lehrschulzeugnis
  • b) Schüler*in:
    einen Schülerausweis und das aktuelle Zeugnis
  • c) Studierende:
    Studienbescheinigung oder eine Bestätigung der besuchten Vorlesungen und aktuelles Zeugnis/Leistungsausweis oder Bewertung der letzten Zwischenprüfungen
  • d) Wer eine Weiterbildung oder Zusatzausbildung absolviert:
    einen Ausweis der Schule oder Ausbildungsstätte, eine Bestätigung besuchter Lektionen (Herbstsemester 2025/Frühlingssemester 2026). Dazu ist eine Kostenzusammenstellung und die Quittung bezahlter Kosten beizulegen. Wenn es berufsbegleitend ist: Bestätigung des Arbeitgebers über Arbeitspensum.

Korporation Unterägeri

Stipendienkommission


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