Nutzenbezug

Der Nutzen kann gegen Vorweisung  der zugestellten Original Gutschriftanzeige am Schalter bar bezogen werden oder mit Rücksendung der vollständig ausgefüllter Original Gutschriftanzeige auf Ihr Konto überwiesen werden.

 

Nutzen

Die Auszahlung des Korporationsnutzens aus dem Reingewinn des Vorjahres erfolgt in etwa ab Ende November.

 

Der Korporationsnutzen 2023 beträgt pro Person CHF 150.00 

 

Nutzungsberechtigt sind Korporationsbürgerinnen und -bürger mit gesetzlichem Wohnsitz im Kanton Zug. Die Nutzungsberechtigung beginnt mit dem der Geburt oder der Aufnahme folgenden Jahr und endigt mit dem Tod.

Bei Zu- oder Wegzug in oder aus dem Kanton Zug wird der Nutzen ausbezahlt, sofern der gesetzliche Wohnsitz im entsprechenden Geschäftsjahr für mindestens sechs volle Monate im Kanton Zug nachgewiesen werden kann.

 

Alle Korporationsbürgerinnen und –bürger sind elektronisch erfasst. Sämtlichen Nutzungsberechtigten wurde eine Gutschrift für den Nutzen schriftlich zugestellt.

Korporationsbürgerinnen und –bürger, die irrtümlicherweise keine Gutschrift zugestellt bekommen haben, können sich während den Bürozeiten mit der Korporationskanzlei  in Verbindung setzen, damit die Nutzenberechtigung abgeklärt werden kann.

Das Recht zum Bezug des Korporationsnutzens erlischt nach drei Jahren. Denjenigen Bezugsberechtigten, bei denen gegenüber der Korporation rückständige finanzielle Verpflichtungen bestehen, wird der Korporationsnutzen verrechnet.

 

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Nutzen auf Ihr Konto auszahlen zu lassen. Retournieren Sie uns dazu einfach das ausgefüllte Originalformular.

 

Für die Barauszahlung des Nutzens am Schalter ist das ganze Nutzenformular zwingend mitzubringen. 

 

 

Unterägeri, Dezember 2023

Korporation Unterägeri