Aufnahme

Die Statutenrevision betreffend Genossenrecht wurde an der Gemeindeversammlung vom 22. Mai 2023 angenommen.

 


 

Das Antragsformular ist für Personen, die in direkter Linie von einer Korporationsbürgerin oder Korporationsbürger abstammen (§3)

oder für Personen die die Wiederaufnahme, z. B. nach Ausheiratung (§23 Ziff. 5) beantragen.

 

 


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Antragsformular um Aufnahme ins Genossenrecht
Formular Antrag um Aufnahme ins Genossen
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