Chlorothalonil

Ende Juni 2019 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) auf der Basis einer Neubeurteilung befunden, dass für Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Neu unterliegt der Stoff somit einem gesetzlichen Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter. Das Pflanzenschutzmittel (Fungizid) wird seit den 70er-Jahren in der Landwirtschaft eingesetzt. Dessen Abbauprodukte können ins Grundwasser gelangen.

 

Nach Bekanntwerden der neuen BLV-Weisung hat die Wasserversorgung Unterägeri

Wasserproben aus den zwei Grundwasser-Pumpwerken Schwendi und Unterfurren über die Werte verschiedener Chlorothalonil-Abbauprodukte analysieren lassen.

 

Die Analysen wurden durch das Amt für Verbraucherschutz durchgeführt. Die zwei Wasserproben wurden auf insgesamt 57 verschiedene Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte untersucht.

 

Die Ergebnisse der Wasserproben erfüllten die gesetzlichen Anforderungen an das Trinkwasser.

 

01.01.2021